FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
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Darf ich als UVV-Prüfer alles prüfen?
NEIN, die Befähigung gilt nur für die Arbeitsmittel, für die Du auch eine Schulung besucht hast.
Wird bei der Brandschutzhelferschulung auch echtes Feuer gelöscht?
Selbstverständlich. Das ist sogar vorgeschrieben. Lass dich überraschen.
Wie viele Brandschutzhelfer benötigen wir in der Firma?
Also ihr benötigt mindestens 3 Brandschutzhelfer bis 50 Mitarbeitende im Betrieb.
Also auch 3 bei 10 MA. Denn dadurch wird so etwas wie Urlaub und Krankheit kompensiert.
Es heißt offiziell, dass mindestens 5% als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen.
Gilt die Befähigung (Ausbilder / Prüfer) für immer?
Unsere Ausbilder und Prüfer nehmen regelmäßig alle 3 Jahre an einer entsprechenden Weiterbildung teil um rechtmäßig abgesichert zu sein. Die Antortlautet also "JEIN".
Änlich wie bei einem Bedienerschein. Den machst Du nur einmalig, musst den aber regelmäßig "auffrischen".
Darf ich auch abseits der Firma ausbilden/prüfen?
JA! Die Ausbildung findet zwar bei Dir in der Firma statt, es ist aber Deine Befähigung und die kannst Du überall nutzen. Du musst nur entsprechend bestellt werden.
Bildest Du nur in Herford aus?
NEIN. Ab 3 Module für UVV könnt Ihr uns auch Deutschlandweit buchen.
Regelmäßig finden aber auch Onlineschulungen in statt.
Darf ich als Ausbilder für Stapler alle Varianten ausbilden?
Nicht direkt! Du darfst die Varianten ausbilden, auf die Du selber bereits ausgebildet wurdest und diese 2 Jahre bedient hast.
Wann können wir starten?
Im Normalfall können wir nach ca.3-4 Wochen mit der Ausbildung starten.
Onlineschulung ggf. früher.
Wo findet die Schulung statt?
Das kommt auf die Schulung an.
Manche Schulungen können wir online abhalten, andere wiederum müssen praktisch durchgeführt werden.
Sprecht uns diesbezüglich gerne an.
Ist die Anzahl der Teilnehmer begrenzt?
JA. Im Bereich der UVV-Prüfung begrenzen wir das auf 12 TN und bei der Ausbilderschulung auf 4 TN. Bei den Brandschutzhelfern und Ersthelfern begrenzen wir das auf 20 TN.