Jährliche Sicherheitsunterweisungen
Bedienerschein für Stapler oder Krane gemacht und das war es dann? Ein mal den Umgang mit dem Feuerlöscher gelernt und das soll es dann gewesen sein? Nicht ganz.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden über:
1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen,
regelmäßig, spätestens aber nach einem Jahr zu unterweisen hat.
Das ganze muss schriftlich und inhaltlich festgehalten werden.
Mit uns als erfahrener Dienstleister können Sie das ganz unkompliziert erledigen.
In unserer jährlichen Unterweisung, die sich regelmäßig ändert, um alle Bereiche abzudecken, werden sämtliche technische und rechtliche Neuerungen bekanntgegeben.
Somit wird der Wissensstand der Teilnehmer nicht nur aufgefrischt sondern auch erweitert.
Gerade zur heutigen Zeit sind die Sicherheitsaspekte aber auch die Vorgaben der Versicherer nicht außer acht zu lassen.
Damit Sie ,Ihr Unternehmen, vor allem aber auch Ihre Mitarbeitenden rechtlich abgesichert sind, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit uns.